Regelungsvorhaben
Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
Angegeben von:
Stadtwerke München GmbH (R000611)
am
16.03.2026
Beschreibung:
- Keine verpflichtende zentrale Anbindung der SzA-Systeme an das BSI ohne klare gesetzliche Vorgaben zu Art, Zweck und Umfang der Datenübermittlung.
- Präzise gesetzliche Festlegung der übertragenen Daten statt nachgelagerter BSI‑Spezifikationen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
- Eingriffsbefugnisse von Bundesbehörden begrenzen: nur bei klar definierten Gefahrenstufen, nach Ultima‑Ratio‑Prinzip und immer unter Einbindung der Betreiber.
- Keine aktiven Eingriffe in KRITIS‑Systeme über unklare oder zusätzliche Zugriffspfade; Wahrung der etablierten Sicherheitsprinzipien (Betreiberhoheit, Protokollierung, kontrollierte Fernzugriffe).
- Threat Hunting nur freiwillig, kooperativ und transparent; Offenlegung der Indikatoren und enge Abstimmung mit bestehenden SzA‑Systemen.
-
Referentenentwurf:
Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.02.2026 Federführendes Ministerium: BMI [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.03.2026 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-