Regelungsvorhaben
Innovationsschutz durch Anpassung des Designrechts
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
13.01.2026
Beschreibung:
Der VDA begrüßt die geplanten Änderungen des Designrechts, die eine 1:1 Umsetzung des Designrichtlinie in nationales Recht darstellt. Aus Sicht des VDA wird durch die geplanten Änderungen der Schutz von Innovationen an die Anforderungen an das digitale und vernetzte Zeitalter angepasst. Dies Diese werden dazu beitragen, den Schutz von Innovationen an die Anforderungen des digitalen und vernetzten Zeitalters anzupassen und so zu stärken.
Gleichzeitig fordert der VDA, dass bei der Ausgestaltung der Reparaturklausel (§ 40a DesignG) und deren Nutzungsausnahmen eine Balance zwischen den verschiedenen Interessen gewahrt wird.
Darüber hinaus regt der VDA hinsichtlich § 40a Abs. 2 DesignG redaktionelle Anpassungen im Detail an.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Modernisierung des Designrechts (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.11.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Urheberrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.12.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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