Regelungsvorhaben
Der DAV kritisiert die Ausgestaltung des Konsultationsprozesses und fordert besonderes Augenmerk beim Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
13.10.2025
Beschreibung:
Der DAV kritisiert die Ausgestaltung des Konsultationsprozesses sowie der darin angelegten Prämissen aufgrund tendenziös und nicht ergebnisoffen erscheinender Fragestellungen, wodurch zentrale Risiken einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung unzureichend berücksichtigt werden. Zudem sieht der DAV das anwaltliche Berufsgeheimnis als nicht hinreichend berücksichtigt.
Eine anlasslose Speicherung von Metadaten gefährdet die Vertraulichkeit zwischen Anwalt und Mandant und kann so die Wahrnehmung der Verteidigungsrechte erheblich beeinträchtigen. Der DAV fordert klare gesetzliche Vorkehrungen, einschließlich technischer Schutzmechanismen wie eines Whitelisting-Verfahrens, sowie strikte Beschränkungen bei Speicherung und Zugriff.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
-
SG2510130005 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.09.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-