Regelungsvorhaben
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.10.2025
Beschreibung:
Das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen soll erhalten bleiben.
Kreditkarten in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub sollen weiterhin nicht vom Verbraucherkreditrecht erfasst werden. Die in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausnahmeklausel ist in das deutsche Recht zu übernehmen.
Das Schriftformerfordernis sollte auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge entfallen.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte für geduldete Überziehungen entfallen. Die entsprechende Ausnahmeklausel in der EU-Richtlinie sollte genutzt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]