Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Keine Einschränkung der bewährten Bezeichnungspraxis bei pflanzlichen Fleischalternativen

Angegeben von:
ProVeg e. V. (R002258) am 01.10.2025

Beschreibung:
In Deutschland gibt es eine etablierte Praxis zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen, die Transparenz für Verbraucher und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Auf EU-Ebene liegen jedoch Vorschläge vor, bestimmte Begriffe ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten, sodass Bezeichnungen wie „pflanzlicher Speck“ oder „nach Hühnchenart“ künftig verboten wären. ProVeg e.V. fordert daher, dass die Bundesregierung diese Einschränkungen ablehnt und sich gegen wettbewerbsverzerrende Marktbarrieren einsetzt, um sowohl Verbraucherinteressen zu schützen als auch die Position deutscher Unternehmen zu stärken.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2510010004 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

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