Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510010004
(PDF - 9 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Einschränkung der bewährten Bezeichnungspraxis bei pflanzlichen Fleischalternativen
In Deutschland gibt es eine etablierte Praxis zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen, die Transparenz für Verbraucher und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Auf EU-Ebene liegen jedoch Vorschläge vor, bestimmte Begriffe ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten, sodass Bezeichnungen wie „pflanzlicher Speck“ oder „nach Hühnchenart“ künftig verboten wären. ProVeg e.V. fordert daher, dass die Bundesregierung diese Einschränkungen ablehnt und sich gegen wettbewerbsverzerrende Marktbarrieren einsetzt, um sowohl Verbraucherinteressen zu schützen als auch die Position deutscher Unternehmen zu stärken.
Bereitgestellt von:
ProVeg e. V. (R002258)
am
01.10.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.08.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
- Land- und Forstwirtschaft [alle SG hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Alternative Proteine