Regelungsvorhaben
KRITIS-Dachgesetz
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
19.09.2025
Beschreibung:
Wir begrüßen den All-Gefahren-Ansatz des KRITIS-Dachgesetzes, um für mehr physische Sicherheit und eine Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen zu sorgen. Zudem teilen wir das Ziel, eine hohe Kohärenz der Gesetzgebung zum Schutz kritischer Infrastruktur zu erreichen, und begrüßen v.a. die Ausnahmeregelungen für Finanzunternehmen, die bereits durch DORA reguliert werden. Gleichzeitig schafft das KRITIS-Dachgesetz bzw. die bislang unveröffentlichten Rechtsverordnungen jedoch Unsicherheit hinsichtlich des Anwendungsbereichs und des Umfangs der Regelungen. Wir halten es daher für erforderlich, die gleichen Regelungen wie in der neuen BSI-KritisV (nach dem Stand des Regierungsentwurfs zum NIS2UmsuCG) in die Rechtsverordnungen aufzunehmen, um eine inkohärente Regelung zu vermeiden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.09.2025 Federführendes Ministerium: BMI [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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