Regelungsvorhaben

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität

Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 26.08.2025

Beschreibung:
Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508260018 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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