Regelungsvorhaben

DAV fordert schnellere Umsetzung der begrüßenswerten Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 20.08.2025

Beschreibung:
Der DAV begrüßt den aktualisierten Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Notariats. Von diesem ist eine Kosten- und Zeitersparnis zu erwarten, sowohl bei Notariaten und Behörden wie auch bei den Urkundsbeteiligten. Der DAV wünscht aber, dass der Zeitplan für die verpflichtende Einführung der digitalen Übermittlung von Dokumenten deutlich beschleunigt wird, da erheblicher Mehraufwand entsteht, solange nur ein Teil der Behörden bereits die digitale Übermittlung nutzt. Ein langer Zeitraum für die Umsetzung der Digitalisierung konterkariert die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3735 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (12)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508180005 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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