Regelungsvorhaben

Änderung § 4 Abs. 1 PassG

Angegeben von:
Bundesverband Trans* e.V. (BVT) (R001715) am 31.07.2025

Beschreibung:
Änderung der Regelungen in § 4 Abs. 1 PassG (Passgesetz) dahingehend, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen mit den Geschlechtseinträgen m, w, d oder keine Angabe einen vom amtlichen Eintrag abweichenden Geschlechtseintrag im Reisepass führen können, ohne weitere Dokumente vorlegen zu müssen, um das eigene Diskriminierungsrisiko beim Grenzübertritt zu reduzieren.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509300252 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 27.07.2025 an:

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