Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509300252 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung § 4 Abs. 1 PassG

Änderung der Regelungen in § 4 Abs. 1 PassG (Passgesetz) dahingehend, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen mit den Geschlechtseinträgen m, w, d oder keine Angabe einen vom amtlichen Eintrag abweichenden Geschlechtseintrag im Reisepass führen können, ohne weitere Dokumente vorlegen zu müssen, um das eigene Diskriminierungsrisiko beim Grenzübertritt zu reduzieren.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Trans* e.V. (BVT) (R001715) am 30.09.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 27.07.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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