Regelungsvorhaben

Versorgungsmedizinverordnung

Angegeben von:
Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen (R005707) am 31.07.2025

Beschreibung:
Überarbeitung und Veränderungen des Teil A der VersMedV. Insbeondere Befunderhebungen und Begutachtungen, die erst während des Verfahrens zur Feststellung von GdB oder Merkzeichen durchgeführt werden sollen bereits ab dem Tag der Antragstellung zu berücksichtigen sein, wenn die Gesundheitsstörung im Antrag angegebenen war. Die Feststellung sollte ab Antragseingang ohne weitere Prüfung und Nachweise bis zu einem Jahr rückwirkend angenommen werden können. Auch kann die VersMedV trotz Orinetierung an den Begrifflichkeiten der ICF, die nach § 152 SGB IX zu treffenden Feststellungen des GdB nicht mit einer ICF-konformen Begutachtung des individuellen Teilhabebedarfs im konkreten Einzelfall gleichgesetzt werden. Verschlechterungen für die Menschen mit Behinderung sind zu verhindern.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.07.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507310024 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.04.2025 an:

      • Bundesregierung

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