Regelungsvorhaben

Gleichbehandlung der Mitglieder der Versorgungswerke bezüglich der Arbeitgeberbeiträge im Übergangsbereich

Angegeben von:
ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (R001025) am 30.07.2025

Beschreibung:
Änderung von § 172a SGB VI mit dem Ziel, dass die seit Oktober 2022 geltende Berechnungsweise für den Arbeitgeberbeitrag bei Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 f. SGB IV) auch für Beschäftigte greift, die als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen: Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) Datum des Referentenentwurfs: 17.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507300013 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 28.07.2025 an:

      • Bundesregierung

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