Regelungsvorhaben
Entwurf der EU-Kommission für eine Rückführungs-Verordnung: Änderung und Präzisierung des Entwurfs
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
28.05.2025
Beschreibung:
Der Kommissionsentwurf der Rückführungsverordnung soll geändert werden:
Rechtsschutz soll effektiver gestaltet werden.
Die bisher nach der Rückführungs-RL vorgesehenen fundamentalen Rechte sollen als Ausnahmen zu einer Rückkehrentscheidung benannt werden.
Eine Abschiebungsanordnung soll in Fällen gegenseitiger Anerkennung von Rückkehrentscheidungen nur im Ermessenswege verfügt werden können.
Die Verfügung einer Einreisesperre u. die zwingende Abschiebung sollen nur dann eintreten, wenn die Versäumung der Ausreisefrist auch auf einem vorwerfbaren Verhalten der betroffenen Person beruht.
Im Ermessenswege soll die Abschiebungsanordnung unter Berücksichtigung weiterer Belange d. betroffenen Person vorübergehend ausgesetzt werden können.
return hubs sollen nicht geschaffen werden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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SG2504250005 (PDF - 38 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.04.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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