Regelungsvorhaben

Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht

Angegeben von:
EUTOP Europe GmbH (EUTOP) (R002291) am 02.04.2025

Beschreibung:
Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 01.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags wird Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien, dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Übermittlung von Änderungsnotwendigkeitenund hinsichtlich der Themenfelder Arbeit + Beschäftigung, Außenwirtschaft, Energie, Europapolitik, Gesundheit, Landwirtschaft + Ernährung, Öffentliche Finanzen, Umwelt, Wirtschaft, Forschung aufgenommen.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (9):

    Betraute Personen (3):

    1. Theresa Pachner
    2. Christoph Grube
    3. Stefan Mappus
      Funktion: Geschäftsführer
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