Regelungsvorhaben
Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht
Angegeben von:
EUTOP Europe GmbH (EUTOP) (R002291)
am
02.04.2025
Beschreibung:
Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
-
Auftrag
Im Rahmen des Auftrags wird Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien, dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Übermittlung von Änderungsnotwendigkeitenund hinsichtlich der Themenfelder Arbeit + Beschäftigung, Außenwirtschaft, Energie, Europapolitik, Gesundheit, Landwirtschaft + Ernährung, Öffentliche Finanzen, Umwelt, Wirtschaft, Forschung aufgenommen.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (9):
Betraute Personen (3):
- Daniel Kewitz
- Theresa Pachner
- Christoph Grube
Unterauftragnehmer/-innen (6):
-