Regelungsvorhaben

Nichtänderung § 5a EStG

Angegeben von:
DLA Piper UK LLP (R005325) am 07.03.2025

Beschreibung:
Erhalt der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Die Kanzlei berät den VDR mit dem Ziel, dass die Steuer (§ 5a EStG) nicht geändert wird. Hintergrund dessen ist, dass der Bundesrechnungshof ein Gutachten erstellt hat, dass diese nicht mehr zeitgemäß wäre.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (1):

    Betraute Personen (1):

    1. Rainer Funke
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