Regelungsvorhaben
Nichtänderung § 5a EStG
Angegeben von:
DLA Piper UK LLP (R005325)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Erhalt der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
-
Auftrag
Die Kanzlei berät den VDR mit dem Ziel, dass die Steuer (§ 5a EStG) nicht geändert wird. Hintergrund dessen ist, dass der Bundesrechnungshof ein Gutachten erstellt hat, dass diese nicht mehr zeitgemäß wäre.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (1):
Betraute Personen (1):
- Rainer Funke
-