Regelungsvorhaben
Kommunale Wärmeplanung als Energieleitplanung etablieren.
Angegeben von:
enercity AG (R001981)
am
10.02.2025
Beschreibung:
Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.02.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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