Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)

Angegeben von:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (R001246) am 17.01.2025

Beschreibung:
Die Bundesregierung hat in ihrer Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 Maßnahmen zur Förderung der Techno-logieoffenheit bei der Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor beschlossen. Dazu gehören Sonderab-schreibungen und eine steuerliche Gleichstellung von vollelektrischen Fahrzeugen und Verbrennern, die aus-schließlich mit E-Fuels betrieben werden. Diese Vorhaben werden zum Teil im vorliegenden Entwurf eines Ge-setzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) adressiert, zu dem wir im Folgenden gerne Stellung beziehen möchten.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2501170014 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.10.2024 an:

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