Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2501170014
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)
Die Bundesregierung hat in ihrer Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 Maßnahmen zur Förderung der Techno-logieoffenheit bei der Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor beschlossen. Dazu gehören Sonderab-schreibungen und eine steuerliche Gleichstellung von vollelektrischen Fahrzeugen und Verbrennern, die aus-schließlich mit E-Fuels betrieben werden. Diese Vorhaben werden zum Teil im vorliegenden Entwurf eines Ge-setzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) adressiert, zu dem wir im Folgenden gerne Stellung beziehen möchten.
Bereitgestellt von:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (R001246)
am
17.01.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
- Automobilwirtschaft [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle SG hierzu]