Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2501170014 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)

Die Bundesregierung hat in ihrer Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 Maßnahmen zur Förderung der Techno-logieoffenheit bei der Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor beschlossen. Dazu gehören Sonderab-schreibungen und eine steuerliche Gleichstellung von vollelektrischen Fahrzeugen und Verbrennern, die aus-schließlich mit E-Fuels betrieben werden. Diese Vorhaben werden zum Teil im vorliegenden Entwurf eines Ge-setzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) adressiert, zu dem wir im Folgenden gerne Stellung beziehen möchten.

Bereitgestellt von:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (R001246) am 17.01.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 14.10.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (5)

Nach oben blättern