Regelungsvorhaben

Rechtsklarheit für bAV-Versorgungsträger bei künftiger bAV-Riester-Förderung und Vermeidung zusätzlicher Komplexität in der bAV

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 23.10.2024

Beschreibung:
Wir begrüßen es, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Der BMF-Referentenentwurf unterstellt, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies trifft u.E. nur für Altersversorgungssysteme mit einer 100%-Garantie und lebenslangen Leistungen zu. Wir empfehlen, die Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG zu reduzieren. Auch beim Thema „Wechseloptionen“ fehlt es an Rechtsklarheit. Zudem sollte u.a. die Umsetzungsfrist großzügiger bemessen sein.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern