Regelungsvorhaben
Rechtsklarheit für bAV-Versorgungsträger bei künftiger bAV-Riester-Förderung und Vermeidung zusätzlicher Komplexität in der bAV
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
23.10.2024
Beschreibung:
Wir begrüßen es, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann.
Der BMF-Referentenentwurf unterstellt, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies trifft u.E. nur für Altersversorgungssysteme mit einer 100%-Garantie und lebenslangen Leistungen zu. Wir empfehlen, die Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG zu reduzieren. Auch beim Thema „Wechseloptionen“ fehlt es an Rechtsklarheit. Zudem sollte u.a. die Umsetzungsfrist großzügiger bemessen sein.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (20. WP) (Vorgang)
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]