Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Änderungsvorschlag TKÜ Wohnungseinbruchdiebstahl

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 30.09.2024

Beschreibung:
Der DAV widerspricht der vorgesehenen Regelung, da auch die Verlängerung der Befristung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) darstellt und verweist insoweit auch auf die DAV-Stellungnahmen (DAV-Stellungnahme Nr. 35/2019 und DAV-Stellungnahme Nr. 12/2024). Der DAV bezweifelt, dass auch bei einzeln oder allenfalls zu zweit agierenden Tätern die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese regelmäßig durch die Benutzung von Telekommunikationsmitteln Ermittlungsansätze liefern. Für Fälle bandenmäßig begangener Wohnungseinbrüche sieht die StPO bereits die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung vor.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409300016 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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