Regelungsvorhaben
Änderungsvorschlag TKÜ Wohnungseinbruchdiebstahl
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
30.09.2024
Beschreibung:
Der DAV widerspricht der vorgesehenen Regelung, da auch die Verlängerung der Befristung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) darstellt und verweist insoweit auch auf die DAV-Stellungnahmen (DAV-Stellungnahme Nr. 35/2019 und DAV-Stellungnahme Nr. 12/2024). Der DAV bezweifelt, dass auch bei einzeln oder allenfalls zu zweit agierenden Tätern die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese regelmäßig durch die Benutzung von Telekommunikationsmitteln Ermittlungsansätze liefern. Für Fälle bandenmäßig begangener Wohnungseinbrüche sieht die StPO bereits die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung vor.
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-