Regelungsvorhaben
Restrukturierungsfond-Übertragungsgesetz (RStruktFÜG)
Angegeben von:
Bürgerbewegung Finanzwende e. V. (R001665)
am
12.08.2024
Beschreibung:
Die Nutzung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds zur Tilgung der Schulden aus der Finanzkrise 2008/2009 ist die einzig richtige Entscheidung. Der vorausgehende Prozess war bemerkenswert: Zunächst war entgegen der vom BMF eingeholten Expertise eine Auszahlung an die Banken vorgesehen. Erst nach öffentlicher Kritik wurde von diesem plan, der dem Wunsch der Bankenbranche entsprach, Abstand genommen. Die Aufhebung des Betriebsabzugsverbots für Zahlungen deutscher Banken an den Europäischen Bankenfond und die damit verbundene Steuerbefreiung zukünftiger Beiträge halten wir für eine Fehlentscheidung.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13158 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Vorgang)
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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