Regelungsvorhaben

Anpassung des EnEfG an die delegierte Verordnung, einen praxistauglichen PUE-Wert und eine Abwärmenutzung basierend auf einer Kosten-Nutzen-Bewertung

Angegeben von:
Google Germany GmbH (R001794) am 28.06.2024

Beschreibung:
Beim EnEfG wurde der Umsetzung der europäischen Emergieeffizienzrichtlinie vorweg gegriffen. Um den Standort Deutschland für eine Ansiedlung von Rechenzentren weiterhin nicht nur attraktik, sondern realistisch beizubehalten, sollte das EnEfG realistische Werte für Energieeffizienz (PUE) einführen. Die Industrie setzt sich ebenfalls für die Nutzung von Abwärme ein, allerdings sollte diese auf einer Kosten-Nutzen Bewertung basieren anstelle einer pauschalen Verpflichtung.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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