Regelungsvorhaben

Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung schaffen

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (R002030) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der Zugang zu qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen soll für alle einschlägigen Zielgruppen flächendeckend gewährleistet werden. Ziel ist die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung für alle betroffenen Verbrauchergruppen - zeit- und ortsnah. Die in der aktuellen EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangte Sicherstellung entsprechender Angebote durch die Mitgliedstaaten muss in deutsches Recht umgesetzt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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