Regelungsvorhaben
Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung schaffen
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (R002030)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der Zugang zu qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen soll für alle einschlägigen Zielgruppen flächendeckend gewährleistet werden. Ziel ist die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung für alle betroffenen Verbrauchergruppen - zeit- und ortsnah. Die in der aktuellen EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangte Sicherstellung entsprechender Angebote durch die Mitgliedstaaten muss in deutsches Recht umgesetzt werden.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]