Regelungsvorhaben

Änderung des europäischen Rechts auf Reparatur

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der Anwendungsbereich der Richtlinie (Recht auf Reparatur COM(2023)155 final, 2023/0083,Änderungen der VO(EU)2017/2394 und RL(EU)2020/1828) soll erweitert werden. Die wesentliche Vorschrift der neu eingeführten Herstellerverpflichtung zur Reparatur erfasst nur in den Fahrzeugen verbaute elektronische Displays. Aus Gründen eines starken Verbraucherschutzes sollte das Fahrzeug als langlebiges und immer wieder reparaturbedürftiges Produkt als Ganzes miterfasst werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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