Regelungsvorhaben
Änderung des europäischen Rechts auf Reparatur
Aktiv vom 28.06.2024 bis 12.08.2026
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der Anwendungsbereich der Richtlinie (Recht auf Reparatur COM(2023)155 final, 2023/0083,Änderungen der VO(EU)2017/2394 und RL(EU)2020/1828) soll erweitert werden. Die wesentliche Vorschrift der neu eingeführten Herstellerverpflichtung zur Reparatur erfasst nur in den Fahrzeugen verbaute elektronische Displays. Aus Gründen eines starken Verbraucherschutzes sollte das Fahrzeug als langlebiges und immer wieder reparaturbedürftiges Produkt als Ganzes miterfasst werden.
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]