Regelungsvorhaben
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) / EU-ETS1
Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Das TEHG setzt den EU-ETS 1 in nationales Recht um. Raffinerien sind im Geltungsbereich des EU-ETS 1. Ab 2040 soll es keine zu versteigernden Zertifikate mehr geben. In Raffinerien treten Emissionen unvermeidbar auf, d.h. ohne verfügbare Zertifikate für Emissionen ist ein Weiterbetrieb der Anlagen ab 2040 nicht möglich. Um den Raffineriebetrieb auch nach 2040 aufrecht zu erhalten, müssen Anschlusslösungen gefunden werden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-