Regelungsvorhaben
Langfristige Ausgestaltung des EU-ETS1 im Raffineriebereich
Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Raffinerien sind im Geltungsbereich des EU-ETS1. Ab 2040 soll es keine zu versteigernden Emissionszertifikate mehr geben. In Raffinerien treten Emissionen unvermeidbar auf, d.h. ohne verfügbare Zertifikate für Emissionen ist ein Weiterbetrieb der Anlagen ab 2040 nicht möglich. Um den Raffineriebetrieb auch nach 2040 aufrecht zu erhalten, müssen Anschlusslösungen gefunden werden. Gleichzeitig bedeutet der EU-ETS Mehrkosten für die europäische Industrie, die die Wettbewerbsfähigkeit reduzieren. Ein wirksamer Carbon Leakage Schutz muss daher gewährleitet sein. Kurzfristig bedeutet dies eine Weiterführung der kostenlosen Zuteilung auf heutigem Niveau. Das TEHG setzt den EU-ETS 1 in nationales Recht um.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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