Regelungsvorhaben
§ 246e BauGB
Angegeben von:
Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) e. V. (R005382)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Mit dieser Änderung werden, wenn auch temporär, elementare Grundsätze des Baugesetzbuches außer Kraft gesetzt. Insbesondere entstünde durch eine Änderung des § 246e BauGB ein Genehmigungsrecht ohne Bezug auf vorhandenes Planungsrecht. Das Abwägungsgebot, das auch durch Rechtsprechung immer wieder bestätigte und kodifizierte Herzstück der Bauleitplanung mit weitreichender Bedeutung für Schutz- und Eigentumsrechte würde umgangen.
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]