Regelungsvorhaben
Lieferverpflichtung pharmazeutischer Unternehmer an Krankenhausapotheken
Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. (R000445)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Die Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen Belieferung von Arzneimitteln beschränkt sich aktuell nur auf die Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen (§52 Abs. 2 AMG). Diese Verpflichtung ist aus Sicht der ADKA auf die Krankenhäuser auszuweiten.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]