Regelungsvorhaben

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

Angegeben von:
SNPC GmbH (R002054) am 13.06.2024

Beschreibung:
SNPC setzt sich für die Weiterentwicklung des Paragrafen § 130b SGB V im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes ein. § 130b Absatz 2 Satz 1 SGB V sieht vor, dass die Vertragsparteien in der Vereinbarung über den Erstattungsbetrag auch Regelungen zur Anerkennung des Arzneimittels als bundesweite Praxisbesonderheit treffen sollen. Bisher ist dies auf Arzneimittel beschränkt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt hat. Diese Regelung soll optional auf Arzneimittel ausgeweitet werden, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen festgestellt hat, bei denen aber die Vereinbarung einer bundesweiten Praxisbesonderheit unter wirtschaftlichen Versorgungsgesichtspunkten sinnvoll sein kann.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Diskussion von gesundheitspolitischen Fragenstellungen sowie Erstattungsfragen u.a. im Themenfeld Medizinal-Cannabis

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (4):

    Betraute Personen (3):

    1. Jurek Wilmes
    2. Tobias Unger
    3. Dipl.-Verwaltungswirt Wolfgang Branoner
      Funktion: Geschäftsführender Gesellschafter

    Unterauftragnehmer/-innen (1):

    1. Stefanie Vogelsang
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