Regelungsvorhaben
Weiterentwicklung des Paragrafen § 130b SGB V im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes
Angegeben von:
SNPC GmbH (R002054)
am
13.06.2024
Beschreibung:
SNPC setzt sich für die Weiterentwicklung des Paragrafen § 130b SGB V im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes ein. § 130b Absatz 2 Satz 1 SGB V sieht vor, dass die Vertragsparteien in der Vereinbarung über den Erstattungsbetrag auch Regelungen zur Anerkennung des Arzneimittels als bundesweite Praxisbesonderheit treffen sollen. Bisher ist dies auf Arzneimittel beschränkt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt hat. Diese Regelung soll optional auf Arzneimittel ausgeweitet werden, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen festgestellt hat, bei denen aber die Vereinbarung einer bundesweiten Praxisbesonderheit unter wirtschaftlichen Versorgungsgesichtspunkten sinnvoll sein kann.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Auftrag
Gemeinsam mit unserem Auftraggeber setzen wir uns für eine gezielte Weiterentwicklung des SGB 5 ein im Sinne einer wirtschaftlichen und zugleich patientenorientierten Arzneimittelversorgung ein. Dabei verfolgen wir das Ziel, die Möglichkeit einer bundesweiten Praxisbesonderheit nicht nur auf Arzneimittel mit festgestelltem Zusatznutzen zu beschränken. Auch für Arzneimittel ohne Zusatznutzenbewertung, deren Einsatz unter Versorgungsgesichtspunkten sinnvoll ist, soll künftig eine solche Regelung ermöglicht werden. Wir bringen diese Perspektive aktiv in die gesundheitspolitische Diskussion ein und stehen dazu im Austausch mit politischen Entscheidern auf Bundesebene.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):
Betraute Personen (2):
- Tobias Unger
- Jurek Wilmes
Unterauftragnehmer/-innen (1):
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