Regelungsvorhaben

Rahmenbedingungen Phosphorrückgewinnungskapazitäten bis 2029 gem. Verpflichtungen der KlärschlammV

Angegeben von:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. (R001008) am 10.06.2024

Beschreibung:
Die Klärschlammverordnung bestimmt, dass ab 2029 alle kommunalen Klärschlämme einem Phosphorrecycling zuzuführen sind. Für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung müssen bis 2029 große Kapazitäten zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm sowie für ein Recycling bzw. die Rückgewinnung des in den Aschen enthaltenen Phosphors aufgebaut werden. Aktuelle Prognosen weisen jedoch auf eine erhebliche Kapazitätslücke für die Phosphorrückgewinnung hin. Die DWA benennt den Handlungsbedarf für den Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und Landesebene (u.a. Anpassung der Landesregelungen zu den Abwasserentgelten, Anpassung des Düngerechts, ggf. Zwischenlagermöglichkeiten) um möglichst ausreichende Kapazitäten bis 2029 aufzubauen, damit die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden können.

Betroffene Interessenbereiche (3)

  • Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
  • Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
  • Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405290043 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.05.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

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