Regelungsvorhaben

PFAS REACH

Angegeben von:
FEG Textiltechnik Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (R006137) am 07.06.2024

Beschreibung:
Auf der Grundlage der EU-Chemikalienverordnung (REACH) beantragen mehrere Mitgliedstaaten über ihre nationale Behörden, darunter die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Beschränkung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS). Es ist zu beachten, dass die beantragte „Beschränkung“ faktisch ein Verbot mit differenzierten Übergangszeiten ist. Die max. Übergangsfrist laut Entwurf wäre 12 Jahre. Den PFAS werden wegen ihrer Langlebigkeit Umweltgefahren zugeschrieben. Diese Langlebigkeit ist aber in der Medizintechnik gerade die entscheidende Eigenschaft für den Einsatz bestimmter PFAS (z.B. PVDF) als Werkstoff für Langzeitimplantate. Nur diese Werkstoffe gewährleisten im menschlichen Körper die erwünschte Dauerstabilität.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409270057 (PDF - 26 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.07.2024 an:

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