Regelungsvorhaben
PFAS REACH
Angegeben von:
FEG Textiltechnik Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (R006137)
am
07.06.2024
Beschreibung:
Auf der Grundlage der EU-Chemikalienverordnung (REACH) beantragen mehrere Mitgliedstaaten über ihre nationale Behörden, darunter die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Beschränkung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS). Es ist zu beachten, dass die beantragte „Beschränkung“ faktisch ein Verbot mit differenzierten Übergangszeiten ist. Die max. Übergangsfrist laut Entwurf wäre 12 Jahre. Den PFAS werden wegen ihrer Langlebigkeit Umweltgefahren zugeschrieben. Diese Langlebigkeit ist aber in der Medizintechnik gerade die entscheidende Eigenschaft für den Einsatz bestimmter PFAS (z.B. PVDF) als Werkstoff für Langzeitimplantate. Nur diese Werkstoffe gewährleisten im menschlichen Körper die erwünschte Dauerstabilität.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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SG2409270057 (PDF - 26 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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