Regelungsvorhaben

PFAS REACH

Angegeben von:
FEG Textiltechnik Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (R006137) am 07.06.2024

Beschreibung:
Auf der Grundlage der EU-Chemikalienverordnung (REACH) beantragen mehrere Mitgliedstaaten eine Beschränkung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS). Es ist zu beachten, dass die beantragte „Beschränkung“ faktisch ein Verbot mit differenzierten Übergangszeiten ist. Den PFAS werden wegen ihrer Langlebigkeit Umweltgefahren zugeschrieben. Diese Langlebigkeit ist aber in der Medizintechnik gerade die entscheidende Eigenschaft für den Einsatz bestimmter PFAS (z.B. PVDF) als Werkstoff für Langzeitimplantate. Nur diese Werkstoffe gewährleisten im menschlichen Körper die erwünschte Dauerstabilität von mindestens 25 Jahren. Wir streben deshalb eine dauerhafte Ausnahme für den Einsatz der Fluorpolymere (insbesondere PVDF) im Bereich der Medizintechnik an.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409270057 (PDF - 26 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.07.2024 an:

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