Regelungsvorhaben
Weiterentwicklung und Definition des Quartiersbegriffs sowie seine gesetzliche Verankerung für steuerliche Zwecke
Angegeben von:
Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice (R001023)
am
03.06.2024
Beschreibung:
Ziel ist eine Weiterentwicklung und Definition des Quartiersbegriffs sowie seine gesetzliche Verankerung. Auf eine solche Definition des „Quartiers" soll dann auch für verschiedene steuerliche Zwecke (z. B. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) und im Allgemeinen (z. B. PV-Strategie) zurückgegriffen werden können. Konsequent wäre die Aufnahme einer Art „Organschafts-/Konzernklausel“ für den räumlich begrenzten Bereich eines Quartiers. Im Interesse eines effizienten und effektiven Klimaschutzes sollte die nachbarschaftliche Einbeziehung Dritter erfolgen.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
-
Auftrag
Im Rahmen des Auftrags zur Besteuerung im Bereich Immobilien (Weiterentwicklung und Definition des Quartiersbegriffs sowie seine gesetzliche Verankerung für steuerliche Zwecke/ Überarbeitung der steuerlichen Behandlung von anschaffungsnahen Herstellungskosten) wurden Mails mit Hintergrund- und Positionsinformationen an Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie an Steuerabteilungs-, Unterabteilungs- und Referatsleiter des Bundes versandt. Darüber hinaus wurden mehrere Gespräche mit den Adressaten geführt, um diese über die Hintergründe zu informieren und die Positionen zu artikulieren.
Auftraggeber/-innen (5):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -