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Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE)
Arbeitsgemeinschaft ohne Rechtscharakter
- Registernummer: R002801
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 11.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 20.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o RPP Deutschland GmbHDorotheenstrasse 3710117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930847120420
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E-Mail-Adressen:
- seltene-erkrankungen@atse.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2330.001 bis 40.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,75
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Niklas Burg
- Selina Hohensee
- Nora Klein
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Gesamtzahl der Mitglieder:
8 Mitglieder am 15.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse ausschließlich selbst und im Auftrag Dritter selbst sowie durch die Beauftragung weiterer Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Bundestages, von Bundesministerien sowie weiterer Stakeholder organisiert und durchgeführt. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um eine Verbesserung der Bedingungen für die Erforschung und Entwicklung von Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen in Deutschland, sogenannte Orphan Drugs. Darüber hinaus werden in unregelmäßigen Abständen Fachgespräche und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Zur inhaltlichen Unterstützung der Positionen der ATSE werden zu ausgewählten Anlässen Stellungnahmen, Positionspapiere und Gutachten angefertigt und veröffentlicht.
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Weiterentwicklung des AMNOG mit stärkerem Fokus auf die Besonderheiten bei Orphan Drugs und anderen besonderen Therapiesituationen
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Beschreibung:
Der Nutzenbewertungsprozess des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) ist dem medizinischen Fortschritt zunehmend nicht mehr gewachsen. Durch die Zunahme an Orphan Drugs, Gen- und Zelltherapien und dem Trend zur Präzisionsmedizin stoßen die klassischen Pfade der Evidenzgenerierung häufiger an ihre Grenzen. Für solche Therapien braucht es ein offeneres und flexibleres AMNOG.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406170027 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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SG2411110004 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Anhebung bzw. Aufhebung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs im AMNOG-Bewertungsprozess
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Beschreibung:
Bei zugelassenen Orphan Drugs wird der Zusatznutzen im Rahmen des AMNOG als belegt anerkannt, solange eine jährliche Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro nicht überschritten wird. Die ATSE setzt sich dafür ein, diese Umsatzschwelle ganz abzuschaffen bzw. sie zumindest auf 50 Millionen Euro - und damit auf den Stand von vor dem GKV-FinStG - anzuheben. Zudem sollte die Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises erfolgen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406170028 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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SG2411110003 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Abschaffung der AMNOG-Leitplanken
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Beschreibung:
Die Leitplanken im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die Vorgaben für die Höhe von Erstattungsbeträgen von Arzneimitteln machen und im Rahmen des GKV-FinStG eingeführt wurden, sollten abgeschafft werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406170029 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Beibehaltung der bestehenden Orphan Drug Regelungen auf EU-Ebene in der EU Pharmaceutical Legislation
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Beschreibung:
Die ATSE setzt sich dafür ein, die Marktexklusivität bei Orphan Drugs nicht zu verkürzen. Auch eine Konditionalität zur Erlangung der „alten“ Marktexklusivität von zehn Jahren hält die ATSE für nicht zielführend. Darüber hinaus hält die ATSE eine rechtsverbindliche Definition eines „hohen ungedeckten medizinischen Bedarfs“ („high unmet medical need“ (HUMN)) für keine wirksame Lösung, um die Entwicklung neuer Orphan Drugs zu fördern. Auch eine Verknüpfung von Zugangsanforderungen mit Innovationsanreizen wird den Zugang von Patientinnen und Patienten zu Arzneimitteln nicht verbessern, ebenso wenig wie die Einführung einer „Global Orphan Marketing Authorization (GOMA)”.
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2411110033 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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SG2411110034 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Auftrag
Im Zuge der Interessenvertretung wurden Positionspapiere/Stellungnahmen geschrieben, Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages vereinbart, Papiere an Abgeordnete versendet und ein Event organisiert.
Interessenbereiche: Arzneimittel, Gesundheitsversorgung, Industriepolitik, Kleine und mittlere Unternehmen, Sonstiges im Bereich "Gesundheit", Sonstiges im Bereich "Wirtschaft", Wissenschaft, Forschung und Technologie
Konkrete Regelungsvorhaben: Weiterentwicklung des AMNOG mit stärkerem Fokus auf die Besonderheiten bei Orphan Drugs und anderen besonderen Therapiesituationen, Anhebung bzw. Aufhebung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs im AMNOG-Bewertungsprozess, Abschaffung der AMNOG-Leitplanken
Auftraggeber/-innen (7):
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/23 bis 12/23:
1 bis 50.000 Euro
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/23 bis 12/23:
1 bis 50.000 Euro
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/23 bis 12/23:
1 bis 50.000 Euro
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/23 bis 12/23:
1 bis 50.000 Euro
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/23 bis 12/23:
1 bis 50.000 Euro
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/23 bis 12/23:
1 bis 50.000 Euro
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/23 bis 12/23:
1 bis 50.000 Euro
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Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):
Betraute Personen (3):
- Nora Klein
- Selina Hohensee
- Niklas Burg
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
130.001 bis 140.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (7):
- Alexion Pharma Germany GmbH
- BioMarin Deutschland GmbH
- Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA
- Chiesi GmbH
- Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG
- UCB Pharma GmbH
- Vertex Pharmaceuticals (Germany) GmbH