Stellungnahmen/Gutachten
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4 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZPOEG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (4)
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Der BdV betrachtet die im Entwurf gesetzten Ziele als positiv. Dennoch besteht teilweise Handlungsbedarf. Anstatt eines Antragserfordernisses für gescheiterte Einigungsversuche, sollte eine ganzheitliche gesetzesübergreifende Lösung erarbeitet werden. Sollte über die bisher bestehenden Länderregelungen hinaus kein Bedarf bestehen, könnte § 15a Abs. 1 Nr. 1 ZPOEG gestrichen werden. Die rechtliche Fiktion in § 30 VSBG, sollte aufrechterhalten werden. Als Kompromiss, sollte der Verbraucher die Kosten lediglich im Falle einer missbräuchlichen Verwendung tragen. Weiterhin sollten Regelungen zu den Auskunfts- und Informationspflichten beibehalten werden. Zusätzlich fordern wir eine branchenübergreifende Teilnahmepflicht für Unternehmer und eine Bindungswirkung der Entscheidung für Unternehmer.
- Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 15a Abs. 1 Nr. 1 ZPOEG erlassen hat, welche ..., ... des § 15a Abs. 1 Nr. 1 ZPOEG erlassen hat. 4 Einen..., ...die Regelung des § 15a ZPOEG noch sachgerecht und nötig..., ...insbesondere § 15a Abs. 1 Nr. 1 ZPOEG gestrichen werden. So ..., ...nach § 15a Abs. 3 Satz 3 ZPOEG plus die Normierung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Ziel des Vorhabens ist es insbesondere, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, wovon auch die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland profitieren werden. Ferner soll der Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung erleichtert und das Verfahren entbürokratisiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 15a Abs. 3 S. 3 ZPOEG auszustellen. Nun ist..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ZPOEG vorsieht. Auch ein möglicher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 in das nationale Recht
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 20.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFSFJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Zivilprozessordnung (ZPOEG). Im AGG ist die Einrichtung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Verbraucherstreitbeilegung
Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, den Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung zu erleichtern und das Verfahren zu entbürokratisieren. Der Verband begrüßt den Ansatz der Entbürokratisierung und das Ziel, durch die vorgeschlagenen Regelungen zu mehr Rechtssicherheit im Bereich der Schlichtungsstellen beizutragen, sieht aber in Bezug auf einzelne Bestimmungen noch Nachbesserungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: