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3 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"LuftVZO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der bezweckten Einflussnahme ist Unterstützung zur Umsetzung einer praxisnahen, unbürokratischen Regelung betreffs der Verkehrszulassung und Kennzeichnung von Luftfahrtgerät. Hier könnte erheblicher Verwaltungsaufwand und Aufwand bei den Antragstellern eingespart werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Segelflugzeughersteller am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und die Kennzeichnung von Luftfahrtgerät
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zu den Ergänzungen der LuftVZO Die deutschen Hersteller..., ...Versuch, die Regelungen der LuftVZO hinsichtlich der Verkehrszulassung..., ...Reisemotorsegler In §1 LuftVZO soll unter Nummer 3 die..., ...Verkehrszulassung, wie es die LuftVZO regelt. Da aber die LuftVZO zum Beispiel die Kennzeichengruppen..., ... der bislang geltenden LuftVZO in Ordnung und auch ..., ...Verkehrszulassung“ Die LuftVZO regelt unter §12 auch..., ...Lufttüchtigkeitszeugnis und VVZ (PtF) in die LuftVZO aufzunehmen. Dies würde..., ...Kennzeichen gem. Anlage 1 zur LuftVZO Im Entwurf wird zur Anlage 1 zur LuftVZO unter II 4 vorgeschlagen..., ...wird. Seit Anbeginn der LuftVZO gehören bunte Kennzeichen..., ...Kennzeichen gem. Anlage 1 zur LuftVZO Im Entwurf wird zur Anlage 1 zur LuftVZO unter IV vorgeschlagen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Flughafenverband ADV positioniert sich zu der Verantwortung verschiedener Systempartner im Luftverkehr für die Drohnendetektion. Ausgewertet werden ICAO-, EU / EASA- Regelwerke sowie nationale Gesetze - hier insbesondere §45 LuftVZO - mit Bezug zur Drohnendetektion. Die ADV zeigt damit auf, dass Flughäfen bei der Sichtung von Drohnen Mitwirkungsverpflichtungen zur Fortsetzung des sicheren Flughafenbetriebs wahrnehmen, aber weder durch internationale noch nationale Vorgaben zur Detektion von Drohnen verpflichtet sind. Der fehlenden Rechtsverantwortung folgend bestehen auch keine Kostenträgerverpflichtungen der Flughäfen für Drohnendetektion.

    • Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Luftverkehrzulassungordnung (LuftVZO) Flughafenunternehmen..., ... nach § 45 Abs. 1 S. 1 LuftVZO dazu verpflichtet, „den..., ...Wortlaut des § 45 Abs. 1 S. 1 LuftVZO gerade den Anknüpfungspunkt...
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