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Eine Stellungnahme/ein Gutachten (SG) zur Suche nach »"LuftVZO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Flughafenverband ADV positioniert sich zu der Verantwortung verschiedener Systempartner im Luftverkehr für die Drohnendetektion. Ausgewertet werden ICAO-, EU / EASA- Regelwerke sowie nationale Gesetze - hier insbesondere §45 LuftVZO - mit Bezug zur Drohnendetektion. Die ADV zeigt damit auf, dass Flughäfen bei der Sichtung von Drohnen Mitwirkungsverpflichtungen zur Fortsetzung des sicheren Flughafenbetriebs wahrnehmen, aber weder durch internationale noch nationale Vorgaben zur Detektion von Drohnen verpflichtet sind. Der fehlenden Rechtsverantwortung folgend bestehen auch keine Kostenträgerverpflichtungen der Flughäfen für Drohnendetektion.

    • Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Luftverkehrzulassungordnung (LuftVZO) Flughafenunternehmen..., ... nach § 45 Abs. 1 S. 1 LuftVZO dazu verpflichtet, „den..., ...Wortlaut des § 45 Abs. 1 S. 1 LuftVZO gerade den Anknüpfungspunkt...
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