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10 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"LFGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (10)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDM setzt sich dafür ein, dass der Referentenentwurf der MinTafelWV v. 15.12.23 umfassend überarbeitet wird, um schwerwiegende Nachteile für die Wirtschaftlichkeit & Nachhaltigkeit der Mineralbrunnenbetriebe in D zu verhindern. In der vorliegenden Fassung ist die Wirtschaftlichkeit & Existenz von bis zu 40 Mineralbrunnen stark gefährdet. Der VDM schlägt Änderungen vor, die im Einklang mit dem Schutz und der Information v. Verbrauchern stehen und zugleich auch die Erfordernisse der Branche sowie Umweltschutz & Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigen. Auch systematisch ist der Entwurf teilw. dringend überarbeitungsbedürftig. Der VDM hat am 29.02.24 eine Stellungnahme eingereicht, am 28.05.24 an der Verbändeanhörung teilgenommen und im Nachtrag dem BMEL weitere Stellungnahmen zugesandt.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 25.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 27.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... sich auf § 35 Nummer 3 LFGB, § 13 Absatz 1 Nummer 2 LFGB (§ 14 Absatz 4), § 34 Satz 1 Nummer 2 LFGB (Verkehrsverbot in § 14..., ...auf § 34 Satz 1 Nummer 4 LFGB (Verkehrsverbot in § 14...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung für die Probenahme & Analytik von Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs zur Untersuchung auf Pestizidrückstände auf EU-Ebene (Vorhaben PLAN/2023/636): Der DRV fordert, dass Eigenkontrollen weiterhin von den Unternehmen nach individuellen Vorgaben durchgeführt werden können. Bezogen auf Nitrosame darf der Geltungsbereich des Monitorings nicht Getreide als Rohstoff, sondern lediglich Getreideprodukte umfassen. Außerdem sind die vorgeschlagenen Monitoringempfehlungen anzupassen, da sie in der vorgesehenen derzeit technisch nicht umsetzbar sind.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Labormeldepflicht gemäß §44 LFGB klare Kriterien und Definitionen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Futtermittelgesetzbuch (LFGB)5 nach sich ziehen6. Die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhalt der notwendigen Möglichkeit zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD). In der „Ankündigung von Änderungen bei der 2. Verlängerung der Zulassung von antikoagulanten Rodentiziden in Deutschland“ (Stand März 2024) hat die Zulassungsbehörde für Biozidprodukte in Deutschland, die BAuA, ausgeführt, dass ab dem 01.01.2026 in Deutschland „keine Anwendung von Antikoagulanzien ohne zuvor festgestellten Befall“ mehr stattfinden soll und „die derzeit noch geltenden Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbeköderung (befallsunabhängige Dauerbeköderung) damit nicht länger vorgesehen sind“.

    • Bereitgestellt von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 25.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.04.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Futter-mittelgesetzbuch (LFGB)5 nach sich ziehen6. Die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. am 25.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 14.01.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Lebensmittelrecht, 189. EL 2024, LFGB, vor § 58 Rn. 375 ff.,..., ...bensmittelrecht, 189. EL 2024, LFGB, vor § 58 Rn. 395 ff. zu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/915 auf nationaler Ebene, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung und Durchsetzung von Höchstgehalten für 3-MCPD-Fettsäureester in verarbeiteten Lebensmitteln, hat der Verband der fischverarbeitenden Industrie auf bestehende Herausforderungen bei der industriellen Verarbeitung von Fischprodukten hingewiesen. Die Branche lehnt zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einführung der von der EU vorgeschlagenen Grenzwerte ab, da diese auf einer unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage beruhen und wirtschaftlich schädliche Effekte haben könnten. Stattdessen wird angeregt, auf europäischer Ebene zunächst technische Leitlinien zu entwickeln, die die branchenspezifischen Rahmenbedingungen und den Stand der Technik berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V. am 09.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 24.04.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der IVA begrüßt die EU-Initiative zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelregulierung. Ziel ist ein innovationsfreundlicher Zulassungsrahmen, der Sicherheit, Versorgung und Wettbewerbsfähigkeit vereint. Der IVA fordert schnellere Verfahren, klare Definitionen und sechs Reformbereiche: effizientere Wirkstoffverlängerung, rechtliche Klarheit für biologische Mittel, vereinfachte Biotechnologie-Regulierung, Förderung digitaler Landwirtschaft, Bekämpfung illegaler Produkte und vereinfachte MRL-Bewertung. Vereinfachung soll Sicherheit wahren und Innovationen fördern.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Agrar e.V. am 14.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der IVA begrüßt die EU-Initiative zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelregulierung. Ziel ist ein innovationsfreundlicher Zulassungsrahmen, der Sicherheit, Versorgung und Wettbewerbsfähigkeit vereint. Der IVA fordert schnellere Verfahren, klare Definitionen und sechs Reformbereiche: effizientere Wirkstoffverlängerung, rechtliche Klarheit für biologische Mittel, vereinfachte Biotechnologie-Regulierung, Förderung digitaler Landwirtschaft, Bekämpfung illegaler Produkte und vereinfachte MRL-Bewertung. Vereinfachung soll Sicherheit wahren und Innovationen fördern.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Agrar e.V. am 14.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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