Stellungnahmen/Gutachten
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2 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KfzPflVV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2)
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Fahrschulausbildung
Der GDV begrüßt die Modernisierung der Fahrausbildung. Mit der Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung im Rahmen der praktischen Fahrausbildung für Kraftfahrzeuge der Klasse B betritt die Bundesregierung Neuland. Dies darf aber nicht zu einer Haftungserweiterung außerhalb des etablierten Haftungssystems für den beifahrenden Praxisanleiter führen. Die Erprobung ist u.E. daher nur vertretbar, wenn vor Inkrafttreten eindeutig geregelt ist, wer Fahrzeugführer ist, welche Rolle der Fahrpraxisanleiter haftungsrechtlich einnimmt, wie der Versicherungsschutz ausgestaltet ist und unter welchen Voraussetzungen keine Obliegenheitsverletzung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erforderliche Anpassungen in der KfzPflVV........................., ...Regelungswerken insbesondere der KfzPflVV und der Kfz-Versicherung..., ...Erforderliche Anpassungen in der KfzPflVV Des Weiteren hält der..., ...Anpassung des § 5 Abs.1 KfzPflVV für erforderlich. Es..., ...Fahrerlaubnis in die KfzPflVV aufzunehmen. § 5 Abs. 1 Nr. 4 KfzPflVV erlaubt es zu vereinbaren..., ... in § 5 Abs. 1 Nr. 4a KfzPflVV, die klarstellt, unter...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Gesetzesinitiative zum "Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen" des Bundesrats vom 03.07.2025 zur Änderung des §21 StVG zielt darauf ab, die Pflichten gewerblicher Fahrzeughalter bei der Führerscheinkontrolle zu vereinfachen. Fahrzeughalter sollen die Führerscheine ihrer Fahrer regelmäßig nur noch bei „konkreten Anlässen“ kontrollieren müssen. Ziel der Interessenvertretung ist die Aufklärung über die Auswirkungen des Gesetzesantrags auf die Bereiche Verkehrssicherheit, Entbürokratisierung und der Einfluss weiterer bestehender rechtlicher Vorschriften auf die Halterpflichten.
- Bereitgestellt von: LapID Service GmbH am 31.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 312/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
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BR-Drs. 312/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... rung wird dies in §5 KfzPflVV weiter ausgeführt. Als..., ...www.gesetze-im- internet.de/kfzpflvv/__5.html (abgerufen am...
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Zu Regelungsvorhaben: