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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung "« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (5)
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG)
Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung und die Sicherstellung einer bürgernahen und menschenwürdigen Versorgung pflegebedürftiger Menschen
- Bereitgestellt von: BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Pflegeneuordnungsgesetz soll Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren und eine bürgernahe und menschenwürdige Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der Stadt und auf dem Land mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen personell und strukturell sicherzustellen. Pharma Deutschland begrüßt dieses Ziel und möchte weitere Aspekte einbringen, die mit in das Gesetz aufgenommen werden sollten.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Schlechterstellung Pflegebürftiger und Angehöriger
Pflegebedürftige und deren Angehörige dürfen nicht schlechter gestellt werden. So darf es keine Leistungskürzungen geben, im Gegenteil: Sie benötigen deutlich mehr Unterstützung und Entlastung. Die Leitungskürzungen beim Pflegegrad 1 sind zurückzunehmen. auch dürfen die Rentenbeiträge pflegender Anghöriger nicht gekürzt werden. Die Eigenanteile der reinen Pflegekosten in der stationären Langzeitpflege sind auf 1.000 Euro zu deckeln.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der ambulanten hauswirtschaftlichen Unterstützung der Pflege- und Gesundheitsvorsorge.
Wir verweisen auf die Notwendigkeit, die ambulante hauswirtschaftliche Versorgung ab Pflegegrad 1 als zentralen Baustein der Pflege- und Gesundheitsvorsorge mit aufzunehmen. Nur so kann und wird der Präventionsansatz erfolgreich sein. Im vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung wird der Entlastungsbetrag gerade zu Beginn eines Hilfebedarfs gestrichen. Wir halten dies nicht nur für falsch, sondern auch für teuer. Die ambulante hauswirtschaftliche Unterstützung muss als zentralen Baustein die Pflege- und Gesundheitsvorsorge stärken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh) e. V. am 09.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): PNOG - Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bpa fordert umfassende Änderungen beim PNOG. Lohn- und Vergütungssteigerungen über der Grundlohnsummensteigerung müssen auch zukünftig refinanziert werden. Mit der geplanten Pflegebegleitung wird ein Irrweg beschritten werden. Die vorgesehenen Änderungen bei der Dynamisierung sind eine Mogelpackung. Die Zusammenlegung von Ansprüchen als vermeintliche Vereinfachung ist in Wahrheit eine versteckte Leistungskürzung für die Pflegebedürftigen Das geplante Sachleistungsbudgets darf nicht dazu führen, dass bewährte ambulante Leistungen faktisch entfallen. Der bpa begrüßt das Förderprogramm zur Digitalisierung; auch vollstationäre Einrichtungen müssen förderfähig sein Der bpa begrüßt die vorgesehenen Transformationsstellenanteile in vollstationären Pflegeeinrichtungen ausdrücklich.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung Pflegeneuordnungsgesetz PNOG
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (...
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Zu Regelungsvorhaben: