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4 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (4)

  • Zusätzlich gefunden in:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.

    • Bereitgestellt von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 388/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
      2. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Adressatenkreis:
      • 06.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 388/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
      2. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen...
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