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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (5)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gesundheit ist ein Menschenrecht. Dies ist im Sozialstaat Deutschland nicht für alle Menschen gleichermaßen und ausreichend sichergestellt. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, insbesondere für vulnerable Personengruppen wie Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Menschen ohne festen Wohnsitz. Der Zugang zu Beratung sowie zu medizinischen und psychosozialen Gesundheitsleistungen ist durch unterschiedliche Maßnahmen zu gewährleisten, unter anderem durch angemessene existenzsichernde Leistungen, niedrischwellige Unterstützungsleistungen und die Verringerung von gesundheitszlicher und sozialer Ungleichheit. Gesundheit ist unteilbar.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 21.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gesundheit ist ein Menschenrecht. Dies ist im Sozialstaat Deutschland nicht für alle Menschen gleichermaßen und ausreichend sichergestellt. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, insbesondere für vulnerable Personengruppen wie Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Menschen ohne festen Wohnsitz. Der Zugang zu Beratung sowie zu medizinischen und psychosozialen Gesundheitsleistungen ist durch unterschiedliche Maßnahmen zu gewährleisten, unter anderem durch angemessene existenzsichernde Leistungen, niedrischwellige Unterstützungsleistungen und die Verringerung von gesundheitszlicher und sozialer Ungleichheit. Gesundheit ist unteilbar.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins regt an, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 u. 4 SGB II beizubehalten, eine frühzeitige Beratung von Alleinerziehenden durchzuführen, den Vollzug der Karenzzeit der KdU durch gesetzliche Klarstellungen rechtsicher zu gestalten, Leistungsberechtigte ausreichend zu beraten, die Hinweispflicht (§ 22 Abs. 1a SGB II) als Sollregelung zu gestalten, wirksame Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen flankierend einzuführen, die Neuregelung des Passiv-Aktiv-Transfers nur für Neuförderungen verbindlich zu gestalten, die Berufsberatung im SGB III neu zu gestalten, eine vertikale Einkommensanrechnung im SGB II einzuführen sowie das Einkommen erst im Folgemonat anzurechnen, die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Adressatenkreis:
      • 20.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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