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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"DiPAV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (5)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine digitale Erweiterung der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Einführung einer bundesweit einheitlichen Vergütung für Pflegedienste für die Erbringung ergänzender Unterstützungsleistungen (eUL). Einführung eines jährlichen eUL-Kostenerstattungsbudgets für Pflegebedürftige. Eine digitale Abwicklung von pflegeadministrativen Aufgaben für Versicherte und Angehörige bei den Pflegekassen. Förderung digitaler Pflegekompetenz aller Versicherten. Einführung telepflegerische Leistungen, damit digitale Betreuung inkl. Videobetreuung auch in der Pflegeversorgung ermöglicht wird. Die Aufhebung des aktuell im SGB XI verankerten Regionalprinzips. Einführung einer Verwaltungspauschale für die Administration digitaler Anwendungen im Unternehmen.

    • Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 357/21 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz - DVPMG)
      2. BR-Drs. 365/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... auch auf der Ebene der DiPAV eindeutig umzusetzen. ..., ... 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 13 DiPAV sowie §§ 9, 10 DiPAV. ..., ...im Anschluss §§ 11, 12 DiPAV entsprechend zu ändern...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... auch auf der Ebene der DiPAV eindeutig umzusetzen. ..., ... 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 13 DiPAV sowie §§ 9, 10 DiPAV. ..., ...im Anschluss §§ 11, 12 DiPAV entsprechend zu ändern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Arbeitgeber sind als beitragsabführende Stelle verpflichtet, die Anzahl der Kinder ihrer Beschäftigten bei der Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrags zu berücksichtigen. Beim eingeführten zentralen digitalen Verfahren werden aufgrund der unterschiedlichen Kinderbegriffe im Steuer- und Beitragsrecht nicht alle für die Ermittlung des Beitragssatzes relevanten Kinder im System erfasst und an die Arbeitgeber gemeldet. Die Erhebung, Prüfung, manuelle Erfassung und Pflege dieser sog. "Differenzkinder" führen in der Entgeltabrechnung der Unternehmen zu bürokratischen Belastungen. Daher sollte für die Erfassung eine bürokratiearme Lösung umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Pflegeanwendungen-Verordnung - DiPAV müssen entsprechende Vorgaben...
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