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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"376/24"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (5)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) begrüßz die Initiative des Gesetzgebers zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit durch das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Allerdings gibt es in der Sache und Ausgestaltung einige Aspekte in der Gesetzesvorlage, die aus Sicht der DAG zur effektiven Umsetzung der ursprünglichen Ideen berücksichtigt werden müssten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert. Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit -
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit - insb. Artikel 1: BIPAM-Errichtungsgesetz
Meinungsäußerung zu den fachlichen Erwartungen an die zukünftige Struktur und Aufgabenzuweisung des neu konzipierten Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) - speziell mit Zielsetzung der fachlichen Unterstützung des kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienstes, gestützt auf eine zukunftsorientierte Ausrichtung an modernen Ansätzen einer "Health in All Policies" sowie evidenzbasierten wissenschaftlichen Grundlagen - dazu veröffentlichtes Positionspapier vom 25.10.2023 sowie aktuell: grundlegende Stellungnahme an das BMG vom 02.07.2024 (Anlage)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (Wissenschaftliche Fachgesellschaft) e.V. am 01.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert. Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit -
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Mit der Errichtung des Bundesinstituts verbindet der AOK Bundesverband die Hoffnung, dass es die Grundlage für eine politische Gesamtstrategie gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen schafft und den „Health in all policies“-Ansatz stringent verfolgt. Das schlanke Errichtungsgesetz lässt zugleich noch einige Fragestellungen offen, was etwa die konkrete Aufgabenbeschreibung des Instituts und die Rechtsnachfolge von Teilen des RKI angeht. Der AOK-Bundesverband empfiehlt, die KiGGS-Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland neu aufzulegen, was im Haushalt des Instituts zu berücksichtigen ist.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 17.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: