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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/5321"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (5)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Energiesteuergesetzes
Der Gesetzentwurf trägt kurzfristig zur Abfederung des aktuellen Dieselpreisschocks bei. Aus Sicht des mittelständisch geprägten Transportgewerbes ist der Gesetzentwurf jedoch nicht ausreichend, um den gegenwärtigen existenzbedrohenden Kostenschock wirksam abzufedern. Die vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen bleiben zu kurz, zu pauschal und strukturell unzureichend. Ohne ergänzende und zielgenaue Maßnahmen drohen Insolvenzen, Kapazitätsabbau und Beeinträchtigungen der Lieferketten, die zu rund 85 Prozent über den Straßengüterverkehr abgewickelt werden. Besonders kritisch ist , dass zentrale strukturelle Fehlbelastungen – insbesondere die CO2-Doppelbelastung aus nationalem Emissionshandel (BEHG) und CO2-Maut – weiterhin bestehen bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 13.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Aufhebung des Lkw-Fahrverbotes am Freitag, den 01. Mai 2026, und am Sonntag, den 03. Mai 2026 - zeitnahe Klarstellung der Kraftstoffsorten - Energiesteuersenkung auf Erdgas (CNG/LNG) in das Gesetz mit aufnehmen, um straßengebundene Logistik zu entlasten - Ablehnung einer sogenannte „Übergewinnsteuer“ - energiesteuerrechtliche Senkung für erneuerbare Kraftstoffe
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 21.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Kraftstoffbesteuerung im Rahmen des 2. EnergiesteuersenkungsG
en2x fordert im Zusammenhang mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz eine grundlegende nationale Reform der Kraftstoffbesteuerung. Ziel ist eine systematische Ausrichtung der Energiesteuer an Klimazielen, Wettbewerbszielen und Resilienzzielen, insbesondere durch eine Absenkung der Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe auf die Mindestsätze des EU-Kommissionsvorschlags sowie die Schaffung verlässlicher CO2 Preissignale. Ergänzend wird eine steuerliche Privilegierung neuer Technologien, insbesondere eine Befreiung von Wasserstoff als Kraftstoff, gefordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Temporäre Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
Die Initiative hat zum Ziel, dass nicht nur für den Individualverkehr die Energiesteuern auf Benzin und Diesel abgesenkt werden, sondern auch der Öffentliche Personenverkehr mit Bussen und Bahnen entlastet wird. Hintergrund ist, dass die mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz festgeschriebene temporäre Absenkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 17 Cent/Liter für den ÖPNV nicht vollumfänglich greift bzw. der Nahverkehr nur mit 9 Cent/Liter (netto) entlastet wird. So wird alternativ vorgeschlagen, den Öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr (temporär) in die Stromsteuerentlastung einzubeziehen, die bereits für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft besteht.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Temporäre Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
Die Initiative hat zum Ziel, dass nicht nur für den Individualverkehr die Energiesteuern auf Benzin und Diesel abgesenkt werden, sondern auch der Öffentliche Personenverkehr mit Bussen und Bahnen entlastet wird. Hintergrund ist, dass die mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz festgeschriebene temporäre Absenkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 17 Cent/Liter für den ÖPNV nicht vollumfänglich greift bzw. der Nahverkehr nur mit 9 Cent/Liter (netto) entlastet wird. So wird alternativ vorgeschlagen, den Öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr (temporär) in die Stromsteuerentlastung einzubeziehen, die bereits für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft besteht.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: