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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/1929"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (5)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 357/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...hungszeiten (Drucksache 21/1929 vom 01.10.2025) 0 2 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus, Anpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung, Rentenanpassung an die Preisentwicklung, Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3112 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus, Anpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung, Rentenanpassung an die Preisentwicklung, Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3112 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1929 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
      • 05.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Laut aktuellen Berechnungen der Prognos AG im Auftrag der INSM übersteigen die tatsächlichen Kosten die bisherigen Schätzungen deutlich: Bis 2050 entstünde eine zusätzliche Belastung von fast 480 Milliarden Euro – das entspricht in etwa dem gesamten Volumen des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Die jährlichen Mehrkosten stiegen gegenüber der geltenden Rechtslage von 18,3 Milliarden Euro (2031) auf 27 Milliarden Euro (2050). Der von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf geht damit weit über den Koalitionsvertrag hinaus, der „nur“ eine Zusatzbelastung von insgesamt gut 123 Milliarden Euro bis 2050 gegenüber der aktuellen Rechtslage verursachen würde. Schon diese Koalitionsvereinbarung ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ein Fehler.

    • Bereitgestellt von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1929 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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